Region Hannover = rot: Nur die höchsten DREI (von fünf) Unfall-Häufigkeits-Zonen
Dunkelrot bis hellrot!
In der Region Hannover:
Viel zu viele Radunfälle mit Körperschädigung!
Mit dieser Unterlage kannst Du gut zum sicher(er)en Radfahren argumentieren und über geeignete Maßnahmen auf dem Weg dahin. Mit allen dafür so ...
Wo Radfahren gefährlich ist:
Diese RND-Karte 2023*) zeigt Unfall-Hotspots in gaanz Deutschland
*) Die Karte 2024 folgt im August 2025
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DA, wo wir selber Radfahren
Wir machten für Euch (siehe Bild) einen Kartenauszug nur für die Region Hannover
Karte mit Einfärbung für 1. Zone “tiefdunkelrot":
■ mehr als 200 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ weit, weit, weit mehr als Bundesdurchschnitt mit 105
- 220: Landeshauptstadt Hannover
- Und diese 220:
DAS ist der höchste Wert aller Großstädte mit mehr als 500.000 Einw. bundesweit!
2. Zone “dunkelrot”
■ 150 bis 199 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt mit 105
- 175: Hemmingen
3. Zone “mittelrot I”
■ 105 bis 149 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ mehr als der Bundesdurchschnitt mit 105
- 148: Wunstorf
- 145: Langenhagen
- 141: Wedemark
- 135: Ronnenberg
- 134: Lehrte
- 131: Gehrden
- 127: Wennigsen
- 108 Isernhagen
- 107: Garbsen
- 107: Laatzen
- 107: Sehnde
4. Zone “mittelrot II”
■ 50 bis 105 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ weniger als der Bundesdurchschnitt mit 105
- 103: Neustadt a.R.
- 93: Seelze
- 90: Burgdorf
- 90: Uetze
- 89: Barsinghausen
- 88: Burgwedel
- 63: Springe
- 62: Sarstedt
- 55: Pattensen
5. Zone “hellrot”
■ 10 bis 49 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 105
- Hellrot = NICHT in der Region Hannover vertreten
5. Zone “blassrot”
■ 10 bis 49 Radopfer-Unfälle je 100.000 Einw.
■ deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 105
- Blassrot = NICHT in der Region Hannover vertreten
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Mehr Möglichkeiten
Diese weitere Internet-Plattform bietet mehr An- und Einsichten zum Unfallgeschehen per Rad
https://www.Fahrrad-Unfallorte.de
Das Besondere:
Kontrollmöglichkeit der “Vision Zero”
Verbindlich vorgeschrieben ist die "Vision Zero in der Verwaltungsvorschrift der StVO (VwV-StVO, § 1, Absatz I):
- Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.
- Oberstes(!) Ziel ist(!) dabei die Verkehrssicherheit.
- Hierbei ist(!) die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage(!) aller(!) verkehrlichen Maßnahmen."
Anwendung in der Karte “Fahrrad-Unfallorte”, Link s.o.
- Die "VwV-StVO" legt - verbindlich für ganz Deutschland - die Vision Zero (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen fest:
- Durch Anklicken in der Karte von lediglich "getötet" und "schwerverletzt" wird dargestellt, ob diese Vorgabe im ausgewählten Kartenbereich, z.B. für bestimmte Orte bzw. Landkreise, für das Radfahren erreicht wurde."