
Video-Kamera am Fahrrad-Lenker © ADFC Langenhagen
Video-Kamera am Fahrrad: Oft gefragt - hier gibt's Hinweise
Video beim Radfahren?:
Ja <=> vielleicht <=> nein?
Mehr:
Frage
- Darf ich ständig mit Video-Kamera am Fahrrad rumfahren?
- Und was darf ich - was darf ich nicht?
Antwort(en)
- Ja, du darfst grundsätzlich mit einer Kamera am Fahrrad herumfahren und filmen – aber nicht alles, was du aufnimmst, darfst du beliebig verwenden.
- Die rechtlichen Grenzen hängen vor allem am Datenschutzrecht.
Damit du es sauber einordnen kannst, sind hier die wichtigsten Punkte strukturiert.
Darfst du dauerhaft filmen?
- Ja, das Filmen selbst ist erlaubt, solange du die Aufnahmen nicht zur Überwachung anderer Personen nutzt.
- Dashcams am Fahrrad sind in Deutschland nicht verboten.
Was ist beim Datenschutz wichtig?
- Die DSGVO verbietet permanente, anlasslose Überwachung des öffentlichen Raums.
Das bedeutet
- Dauerhaft aufnehmen ist rechtlich heikel, aber nicht automatisch verboten.
- Entscheidend ist, wie du die Aufnahmen nutzt.
Zulässig
- Kurzzeitige, anlassbezogene Aufnahmen, z. B. zur Beweissicherung bei gefährlichen Situationen oder Unfällen.
- Speicherung nur im Ereignisfall (z. B. Loop-Aufnahme, die überschrieben wird) wird von Gerichten eher akzeptiert.
Nicht zulässig
- Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind – ohne deren Einwilligung.
- Gezielte Überwachung anderer Verkehrsteilnehmer.
Dürfen die Aufnahmen als Beweis dienen?
- Ja, Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden – auch wenn sie dauerhaft liefen.
- Das hat der BGH bereits 2018 entschieden (für Autos), und die Argumentation wird auch auf Fahrräder übertragen.
Gibt es Unterschiede zwischen Auto- und Fahrrad-Dashcams?
- Nein, die rechtlichen Maßstäbe sind im Wesentlichen dieselben.
Praktische Empfehlung
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst:
- Nutze eine Kamera mit Loop-Funktion, die alte Daten überschreibt.
- Speichere Aufnahmen nur dann, wenn ein Vorfall passiert.
- Veröffentliche nichts, was Personen identifizierbar zeigt.
Quellen
- Radfahren.de
https://www.radfahren.de/service/dashcams-fahrrad-rechtslage-produkte - ADFC.de
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam - Rennrad-News.de
https://www.rennrad-news.de/news/fahrrad-dashcam-erlaubt
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Beitrag erstellt mit Unterstützung von CoPilot / MicroSoft.








