Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Langenhagen

>>> Danke! <<< - Ein ♥-liches Dankeschön an ALLE*), die sich an die StVO halten!

Gemeinsam geht's!

Und noch besser geht's, wenn sich ALLE*) an die Regeln halten, z.B. an diese Sache mit dem Überholabstand gegenüber Radfahrenden.

 

*) ALLE = alle!

 

Zusätzlich zu den Regeln gilt für ALLE*): Freundlichkeit, Rücksicht, ...

"Danke!" an die Kfz-Fahrenden. - Fürs Einhalten von 1,5 m Kfz Abstand beim Überholen von Radfahrenden.
"Danke!" an die Kfz-Fahrenden. - Fürs Innerorts-Einhalten von min(!) 1,5 m Kfz Abstand beim Überholen von Radfahrenden. © ADFC Langenhagen
  • Beim Überholen:
    Rück mir bitte nicht zu dicht auf den Pelz!

Danke!
Abstand halten:
- macht's Radfahren sicher(er)!
- macht's Radfahren angenehm(er)!

Überholabstand laut StVO § 5 (Überholen) 
Absatz (4)

  • Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
  • Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
  • Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
    - innerorts mindestens 1,5 m,
    - außerorts mindestens 2,0 m.
  • Ja, und Radfahrende dürfen (ausnahmsweise) rechts vorbei:
    An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
  • Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen.
  • Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

■ Absatz (8)

  • Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
     

Bitte Abstand einhalten gegenüber Radfahrenden in der gleichen Fahrtrichtung:
■ auf der normalen Straße
■ auf Schutzstreifen, unterbrochene Linie
■ auf Radfahrstreifen, durchgezogene Linie

Mehr beim bundesweiten ADFC:
https://www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen

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News Nr. #082
30. März 2025
Bericht: <rs>


https://langenhagen.adfc.de/neuigkeit/danke-ein-liches-dankeschoen-an-alle-die-sich-an-die-stvo-regeln-halten

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