Digitale Barrierefreiheit: Webseite ADFC Langenhagen setzt EU-Richtlinie EAA um
Der Pfeil zeigt, wo's längs geht ...
Unsere Webseiten können jetzt noch besser von allen Nutzer:innen genutzt werden: Unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten.
Stichwort: Barrierefreiheit
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ADFC Langenhagen dabei
Zwei Schritte zur Verringerung von Barrieren auf unseren Webseiten
1. Gestaltung der Webseite, siehe auch Beitragsbild
- Die Barrierefreiheit von Webseiten wird ab dem 28. Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) maßgeblich beeinflusst.
- Diese Gesetze und Richtlinien zielen darauf ab, einheitliche Standards für die Zugänglichkeit digitaler Inhalte zu schaffen.
- Sie basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den WCAG-Richtlinien orientiert.[39]
- Eine Studie vom November 2024 ergab, dass 99 % der untersuchten 2.446 deutschen Online-Shops die Anforderungen des BFSG noch nicht vollständig erfüllen.[40]
2. Inhaltliche Gestaltung
- Die Redakteur:innen der Webseite(n) des ADFC Langenhagen werden sich bemühen, ihre Beiträge immer besser verständlich darzustellen.
- Zu diesem Ziel trägt die Beachtung des ADFC-internen Leitfadens und externer Hinweise bei.
- Sollte etwas mal nicht so ganz optimal gelingen, freuen wir uns auf die direkte Kontaktaufnahme!
Quelle Wikipedia
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Direkte Test-Frage
- Ist DIESES Zeichen für alle gut erkennbar: ;-) ?
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Redakteur