†: R.I.P. - Radfahrerin, 88, tot: Langenhagen, am Mittwoch, 25.6.2025, 19:30 Uhr
Straftat-Vermutung: Zeugenaufruf der Polizei
Verkehrsunfall: Radfahrerin tot.
Amtlicher Polizeibericht mit Zeugensuche:
- POL-H: Zeugenaufruf: Radfahrerin bei Verkehrsunfall tödlich verletzt - Wer kann Hinweise geben?
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/6063530
NDR: Bei Rot gefahren
- Autofahrer erfasst Radfahrerin und verletzt sie tödlich
- https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/langenhagen-bei-rot-gefahren-radfahrerin-toedlich-verletzt,aktuellhannover-186.html
T-Online: Autofahrer erfasst Seniorin auf Fahrrad – Frau stirbt
- Vermutlich weil er über eine rote Ampel fährt, erfasst ein Autofahrer eine Seniorin auf ihrem Rad. Die Frau stirbt bei der Kollision
- https://www.t-online.de/region/hannover/id_100792220/langenhagen-autofahrer-erfasst-seniorin-auf-fahrrad-frau-stirbt.html
HAZ: Tödlicher Unfall in Langenhagen
- 38-Jähriger fährt Seniorin auf Kreuzung an.
- Dabei kam es zur Kollision mit der 88-jährigen Radfahrerin, die gerade die Bothfelder Straße auf der dortigen Fahrradfurt überquerte.
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Langenhagen: Die 1. Radfahrer-Tötung davor
Eine Autofahrerin tötete einen Radfahrer auf der Ampelkreuzung Walsroder Straße / Bothfelder Straße (Langenforther Platz), als dieser - bei Grün für ihn - den Überweg schon fast überquert hatte.
Die Autofahrerin fuhr mehrere Sekunden nach Rot über die Kreuzung: Sie telefonierte während der Fahrt.
Der Radfahrer wurde mehrere zig Meter durch die Luft geschleudert.
Langenhagen: Die 2. Radfahrertötung davor
Rechtsabbiegender Lkw Ampelkreuzung Pferdemarkt / Hanseatenstraße
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2 x: Eventueller rechtlicher Rahmen
1.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 3 Geschwindigkeit
- Absatz (2a)
- Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
- Link zum StVO-§ 3 (2a)
2.
Straftatsbestand Strafgesetzbuch StGB § 222 “fahrlässig”
- Straftat: Fahrlässige Tötung
- Gesetzestext: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
- Link zum Strafgesetzbuch StGB § 222
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Foollow-Up
Wir bleiben dran und berichten, was Polizei, Unfalldienst, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Verkehrswacht, Politik etc. dazu sagen.
Ghost Bike
Folgt …