Schwerpunkt-Unfallverursacher = Person im Pkw (mit 62,7 %)
Welche Gruppe der Verkehrsteilnehmer ist der Schwerpunkt der Unfallverursacher?
Der Beitrag wurde aus diesem Anlass erstellt:
“Weißes Fahrrad” / "Ghost Bike".
Der ADFC Langenhagen stellte es am Freitag, den 11. Juli 2025 , auf.
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März 2025*)
An den 31 Tagen des März 2025 wurden bei Verkehrsunfällen insgesamt 39.562 Personen getötet bzw. verletzt. Das entspricht
- 1.276 Personen pro Tag,
- 53 Personen pro Stunde, Tag und Nacht,
- und somit fast in jeder Minute eine Person.
Alle diese Unfälle wurden polizeilich aufgenommen und bis an das Statistische Bundesamt DESTATIS gemeldet.
Wer war Hauptverursacher*in**) von Verkehrsunfällen mit Körperschädigung***)?
Unfall-hauptverursachende Person, unterwegs mit/als: | Anzahl der verursachten Unfälle mit Körperschädigung: | Prozentzahl der verursachten Unfälle: | Anzahl der durch diesen Personenkreis Körpergeschädigten: |
Pkw | 13.118 | 62,7% | 23.608 |
Fahrrad ohne E-Antrieb | 2.290 | 10,9% | 4845 |
Zweirad m. amtl. Kennz. | 1316 | 6,3% | 2224 |
Güterfahrzeuge | 1101 | 5,3% | 1906 |
Pedelec | 922 | 4,4% | 1816 |
Elektro-Kleinstfahrz. | 599 | 2,9% | 943 |
Fußgänger*innen | 593 | 2,8% | 2240 |
Zweirad m. Vers.-Kennz. | 365 | 1,7% | 748 |
Kraftomnibus | 230 | 1,1% | 496 |
andere Fahrzeuge | 154 | 0,7% | 325 |
Übrige Kfz | 123 | 0,6% | 206 |
Landw. Zugmaschine | 71 | 0,3% | 127 |
andere Personen | 36 | 0,2% | 78 |
Summe | 20918 | 100,0% | 39562 |
*) Auf dieser Webseite gibt es ein monatliches Update und dann jahresweise Zusammenfassung: DESTATIS veröffentlich die Daten mit einer Verzögerung von rund vier Monaten: Diesem Rhythmus folgen die Veröffentlichungen dieser Webseite.
**) = Hauptverursacher*in ist die beteiligte Person, die nach Einschätzung der Polizei die Hauptschuld am Unfall trägt. Beteiligte an Alleinunfällen gelten immer als Hauptverursacher*in. Protokoll-Kennzeichnung mit “beteiligte Person 1”.
***) = Körperschädigung = Tötung und / oder Verletzung. Beides sind - bei dritten Personen - Straftaten nach dem Strafgesetzbuch:
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