HAZ!?!? Radfahren auf dem Zebrastreifen!? Aber sicher, ist ja erlaubt!!! Mehr *)
Radfahren über Zebrastreifen!!!
In der HAZ Langenhagen stand darüber was am Montag, den 8.2.2026. Wir vom ADFC Langenhagen meinen: Sachlich falsch, sowohl ...und höchst HAZ-gefährlich.
Unsere detaillierte Analyse:

• Du bist anderer Meinung als wir?
• Du kannst das mit §§ belegen?
- Dann nimm doch einfach den Kontakt zu uns auf!
Unsere Zebra-Recherche*)
Darf man als Radfahrende*r auf dem Zebrastreifen fahren?
- Ja, klar! Radfahrer dürfen fahrend über einen Zebrastreifen fahren – aber sie haben dort keinen Vorrang
- Vorrang haben ausschließlich Fußgänger sowie Rollstuhl‑ und Krankenfahrstuhlführende
Wenn du als Radfahrer den Vorrang haben willst, musst du absteigen und schieben: Dann giltst du rechtlich als Fußgänger.
Wo steht das in der StVO?
Die StVO regelt das indirekt:
- § 26 StVO: Fußgängerüberwege
Dort steht, dass Fahrzeugführer (also auch Radfahrer)
- Fußgängern und Rollstuhlfahrern Vorrang gewähren müssen
- sich mit mäßiger Geschwindigkeit nähern müssen
- und notfalls warten müssen
Radfahrer werden in § 26 nicht als bevorrechtigte Nutzer genannt. Daraus folgt: Fahrende Radfahrer haben keinen Vorrang.
- § 24 StVO – Fußgänger
Wer sein Fahrrad schiebt, gilt als Fußgänger. Damit hat man beim Schieben Vorrang am Zebrastreifen.
Praktische Konsequenz
- Radfahrend überqueren erlaubt, aber ohne Vorrang
- Schiebend überqueren: erlaubt, mit Vorrang
- Behindert man beim Fahrend-Überqueren den Verkehr, droht ein Verwarnungsgeld
- Aber:
Du darfst nicht mit dem Rad auf dem anschließenden Fußweg weiterradeln, denn das Radfahren auf Fußwegen ist sowieso verboten. Ausnahme:
Der Fußweg hat ein Zusatzschild “Radfahrer frei”.
Fazit
- Radfahren über den Zebrastreifen ist grundsätzlich erlaubt – aber ohne Vorrang
- Wer sicher vor Missverständnissen unterwegs sein möchte, sollte im Zweifel absteigen und schieben. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern vor allem vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr
Schlusssatz:
Ein Zebrastreifen ist nichts anderes als ein auf die Fahrbahn aufgebrachtes Verkehrszeichen, das besagt: “Fußgänger*innen (und weitere in der StVO benannte) haben Vorrang”: Radfahrende haben keinen Vorrang.
Unterstützung unserer Meinung durch den bundesweiten ADFC e.V. Berlin
Zitat-Anfang
Irrtum Nummer 2: Zebrastreifen
Auf Zebrastreifen haben Radfahrende Vorrang, genauso wie Fußgänger:innen.
Das ist falsch.
Richtig ist: Wenn Radfahrende den Schutz des Zebrastreifens haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Wenn sie über den Zebrastreifen fahren – was erlaubt ist –, haben sie keinen Vorrang und müssen Fahrzeuge durchfahren lassen.
Zitat-Ende. Zitat-Quelle: Irrtum Nr. 2
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Unbeantworteter Gedankenaustausch mit der HAZ Langenhagen
Anlässlich der HAZ-Langenhagen-Veröffentlichung zum Radfahren auf Zebrastreifen / Fußgängerüberwegen am Monta, den 9. Februar 2026, sandte der ADFC Langenhagen folgenden Text an die HAZ-Redaktion in Langenhagen, wobei es um Glaubwürdigkeit und Rechtsverständnis geht …
Zitat Anfang
Sehr geehrte Redaktion,
da ein Telefonat leider nicht zustande kam, nun per WhatsApp.
Erst mal vielen Dank für die vielfältige Berichterstattung zum Thema Radfahren. Über ein paar kleinere Abweichungen zum Thema zwischen dem, was ich meine gesagt zu haben und dem, was geduckt wurde, gehe ich hinweg, ist so.
Was ich aber für extrem gefährlich halte, ist, das sachlich falsche, den Verkehrsregeln widersprechende Meinungen - kommentarlos - abgedruckt werden, wie in der rechten Spalte neben dem zweiten Bericht.
Wenn der nächste Unfall verursacht wird, ist dann eventuell sogar das in der HAZ Geduckte mitverantwortlich? Ich werde dann diese Möglichkeit im Auge und sonstwo behalten.
Es geht um die Benutzung von Zebrastreifen durch Radfahrende. Die unsrer Meinung nach richtige Darstellung mit Bezug auf StVO etc. - unterstützt von mehreren Quellen - steht hier online: langenhagen.adfc.de/neuigkeit/radfahren-auf-dem-zebrastreifen-aber-sicher-ist-ja-erlaubt-und-mehr-noch
Zur dringlichen Richtigstellung und damit zur Vermeidung von Mithaftungen sehe ich mehrere Môglichkeiten, u.a. einen HAZ-Beitrag über das Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen an Fußgängerüberwegen.
Mit fahrrad-freundlichen Grüßen
Dr. Reinhard Spörer
Sprecher
Zitat Ende
Diesen Vorschlag werde ich bei der dunterbreiten
- Chefredakteurin: Dany Schrader.
- Stellvertretender Chefredakteur: Felix Harbart.
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*) Dieser Beitrag “Unsere Recherche” zählt das Ergebnis unserer Recherche auf: DAS ist weder rechtsverbindlich noch stellt es eine rechtliche Auskunft generell noch eine Beratung im Einzelfälle dar. Du bist Dir unsicher: Klär das doch selber noch mal ab … Denn wir vom ADFC Langenhagen sind Radfahrende, aber weder Juristen*innnen noch Verkehrsjuristen*innen!